Zwickmühle Geiseltalsee

Als man von 2003 bis 2011 das ehemalige Braunkohlelloch flutete, gab es Vorstellungen über die Renaturierung, die kulturelle und touristische Entwicklung. Aber man dachte auch an Industrie und Arbeitsplätze. 28 Jahre nach dem Ende der Braunkohleindustrie im Geiseltal müssen keine Kompromisse mehr zwischen der Hoffnung auf neue industrielle Großinvestoren und dem Wunsch nach intakter Natur gemacht werden. Die ökologische Vielfalt ist überwältigend, das bekannteste Beispiel Bienenfresser ist nur einer von vielen Vögeln und ein winziger Aspekt in Bezug auf die Entwicklung von Flora und Fauna. Aber Ökosysteme sind zerbrechliche Strukturen. Ihr Schutz muss bei allen Projekten als oberste Priorität gedacht werden. Alle Kommunen in der Region müssen gemeinsam an der Entwicklung mitwirken und dort Kompromisse finden, wo unsere Wünsche nach freier Entfaltung sich eben nicht mit dem Schutz der Natur vereinbaren lassen.

Unser Wegweiser ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)!

Die Pläne einiger Kommunen, das Gebiet weiter touristisch zu erschließen, müssen da eingeschränkt werden, wo man über die Zonen des Naturschutzgebietes spricht.

Acht Meter breite Zuwegungen braucht niemand – auch nicht für die Feuerwehr. Nur unter ganz strikten Bedingungen sind Bauten im Außenbereich zulässig, nicht nur wegen des Naturschutzes, sondern auch wegen der Versorgung. Die Bauten am Weinberg hätten schlicht so nicht entstehen dürfen.
Einen neuen Aussichtsturm auf der Klobikauer Halde könnte man durchaus haben, er gehört dort aber schlicht nicht hin! Wir unterstützen die Stadträt*innen in Bad Lauchstädt, die das Projekt aus absolut berechtigten Gründen ablehnen.
Die erst nach dem Bau bewilligten Bauwerke am Weinberg sind zweifelsfrei eine tolle Sehenswürdigkeit – auch wir lieben diesen Ausblick. Aber sie führen zu einer nachhaltigen Störung. Deshalb kann man dort den Kompromiss eingehen, den Spaziergänger*innen einen Wein zu gönnen. Man kann dort aber keine lautstarken Veranstaltungen durchführen.

Wenn man sich die Karte oben anschaut und über eine Öffnung des nördlichen Bereichs fantasiert, muss man sofort feststellen, dass ein Großteil der Uferzonen Schutzgebiet sind. Außerdem ist der Einfahrtsbereich zwischen zwei zu schützenden Uferzonen viel zu schmal, um sicherzustellen, dass es dort nicht zu Störungen kommt. Genau zu diesem Urteil kommt auch das von der Kreisverwaltung in Auftrag gegebene Gutachten. Der nördliche Bereich des Sees muss gesperrt bleiben!

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Geiseltalsee_Weinberg_002.JPG#/media/Datei:Geiseltalsee_Weinberg_002.JPG

§ 23 Naturschutzgebiete (BNatSchG)
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder
    Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

    (2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer
    Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Kommentar zum BNatSchG: 
Die Errichtung baulicher Anlagen, selbst wenn sie nach den landesrechtlichen Bestimmungen keiner 
Baugenehmigung bedürfen, ist im Naturschutzgebiet ebenfalls verboten. 
Da die Naturschutzgebiete (NSG) auch für die Bauleitplanung verbindlich sind und in den Bebauungsplänen 
entsprechend gekennzeichnet und beachtet werden müssen, dürfen im Gebiet des NSG auch keine Baugenehmigungen erteilt werden, auch nicht aus Gründen des „übergeordneten Allgemeinwohls“.

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Ein Kommentar

  1. Schöne Plätze wecken Begehrlichkeiten. Um so mehr dort, wo sie rar sind.
    Es spricht nichts dagegen, den Geiseltalsee touristisch zu nutzen und auszubauen, wenn dabei der Naturschutz nicht unter die Räder kommt. Der Platz ist durchaus ausreichend um allen Ansprüchen gerecht zu werden.
    Das Problem ist allerdings, dass es die Anrainerkommunen bis heute nicht geschafft haben, sich an einen Tisch zu setzen und ein gemeinsames Konzept zu entwickeln. Jeder hat Angst, dass sein Stück vom Kuchen zu klein ausfallen könnte.

    Bedenklich finde ich auch, welche Art von Tourismus sich durch fehlende Konzepte am See etabliert hat. Breitet sich dieser weiter aus, wird es schwer werden den Naturschutz aufrecht zu erhalten. In Anbetracht der bereits jetzt intensiven touristischen Nutzung des Südteils kann und darf es keine weitere Erschließung des Nordteils geben.

    Ich begrüße sehr, dass sich der Kreisverband hier klar positioniert hat und wünsche mir mehr grüne Themen in der Arbeit.